Änderungen des Bayerischen Gesundheitsschutzgesetzes ( GSG )
NICHT zulässig sind weiterhin:
Offene Raucherbereiche oder Nischen
Deklaration einer Raucher- und Nichtraucherspielstätte bei Mehrfachkonzessionen
Wechsel innerhalb des Tagesverlaufes (tagsüber Nichtraucher, abends Raucher)
Was sind nun die Alternativen im Bereich der Spielstätten:
Die sogenannte 75 qm Regel ist vor allem für die getränkegeprägte Kleingastronomie gedacht. Für Spielstätten, die in der Regel über mehr als 75 qm Fläche verfügen ist diese Ausnahmeregel irrelevant.
Erlaubt sind weiterhin „Rauchernebenräume“. Diese müssen vom Hauptraum „vollständig getrennt“ und durch eine Türe verschlossen sein. Hierbei geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Hauptraum größer als der Nebenraum ist, und sich die Theke im Hauptraum befindet. Insbesondere für eine Neuerrichtung oder im Zuge kompletter Umbauten von Spielstätten ist das eine praktikable Lösung.
In bestehenden Objekten ist diese Lösung leider oft mit erheblichen, zeitaufwendigen baulichen Maßnahmen und entsprechenden Kosten verbunden.
Eine schnelle Möglichkeit, Gästen innerhalb der Spielstätte das Rauchen zu ermöglichen ist der Einsatz von Raucherkabinen. Diese sind im Gesetz Nebenräumen gleichgestellt, und sollten dem „aktuellen Stand der Technik“ (BGIA- Zertifizierung) entsprechen. Die Positionierung von Geldspielgeräten in einer Raucherkabine ist möglich und ermöglicht dem Gast am Geldspielgerät weiterhin zu rauchen.
Zusammenfassend empfehlen wir bei Neubauten oder kompletten Umbauten die Schaffung von Nebenräumen. Für Bestandsobjekte empfehlen wir den Einsatz von Raucherkabinen, die es kurzfristig ermöglichen, in der Spielstätte rauchen zu können, und somit einen wichtigen Wettbewerbsvorteil gewährleisten.
Die Firma Schneider Automaten vertreibt seit nunmehr zwei Jahren die zertifizierten Raucherkabinen „smoke&talk“ und viele zufriedene Kunden konnten sich in dieser Zeit von der Qualität dieses Produktes überzeugen.
Für Fragen oder Wünsche steht Ihnen unser Vertriebspersonal jederzeit gerne zur Verfügung.
