Umsatzsteuerrecht ist zulässig
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der Rechtssache Leo-Libera GmbH gegen das Finanzamt Buchholz in der Nordheide, Rechtssache C-58/09, das Urteil verkündet. Wie der Bundesverband Automatenunternehmer berichtet, kam die Erste Kammer des EuGH „zu dem Ergebnis, dass das geltende deutsche Umsatzsteuerrecht für Umsätze von gewerblichen Geldspielgeräten und Spielbanken nicht gegen europäisches Recht verstößt.“ Damit seien die Richter den Schlussanträgen des Generalanwaltes Yves Bot, die er am 11. März gestellt hatte, gefolgt.
Das vollständige Urteil des Gerichtshofs steht hier zum Download bereit.
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